Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote im Einklang mit § 11 (1) Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 (3) LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.flensburger-sommer.de zu erreichende Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise mit § 13 (3) LBGG vereinbar.
Diese Erklärung enthält:
Barrieren melden oder Unterstützungsbedarf
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Infos zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Barrieren per Mail senden an: flensburger-sommer@stadtwerke-flensburg.de
Oder postalisch an:
Stadtwerke FlensburgBatteriestraße 4824939 Flensburg
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren.
Folgende gesetzliche Anforderungen werden wir bei der Umsetzung zur Barrierefreiheit auf unserer Website berücksichtigen:
Die Europäische Norm zur Barrierefreiheit EN 301 549
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 nach dem Konformitätslevel AA
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)
Verordnung über die Barrierefreiheit-Anforderungen (BFSGV)
Durchgeführte Bemühungen, um die Barrierefreiheit auf unserer Website umzusetzen:
Die Stadtwerke Flensburg GmbH haben Barrierefreiheit im Web zu ihrem Leitbild gemacht und in einem eigenen Projekt unter anderem folgende Anstrengungen unternommen, um diese Website barriereärmer zu gestalten:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden von uns zeitnah bearbeitet:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 29.04.2026 erstellt und am 10.06. letztmalig aktualisiert. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte mittels einer Selbstüberprüfung. Die Stadtwerke Flensburg arbeiten intensiv daran, die Zugänglichkeit ihrer Website und Anwendungen weiter zu verbessern.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich in Zukunft an die Marktüberwachungsstelle wenden. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nimmt mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitssicherungsgesetzes (BFSG) ihre Arbeit auf.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-AnhaltPostfach 39 11 5539135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970Zur Website MLBF
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Ziel ist es, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter dieser Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungKarolinenweg 1, 24105 KielPostfach 7121, 24171 KielTelefon: 0431 988-1612E-Mail senden: bbit@landtag.ltsh.de