Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote im Einklang mit § 11 (1) Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 (3) LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.flensburger-sommer.de zu erreichende Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise mit § 13 (3) LBGG vereinbar.

Diese Erklärung enthält:

  • Barrieren oder Unterstützungsbedarf melden
  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Beschwerdemanagement, Durchsetzungsverfahren, Schlichtungsverfahren
  • Nicht barrierefreie Inhalte
  • Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Kontaktinformationen für die verantwortlichen Stellen bei den Stadtwerken Flensburg 

Barrieren melden oder Unterstützungsbedarf

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Infos zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Barrieren per Mail senden an: flensburger-sommer@stadtwerke-flensburg.de

Oder postalisch an:

Stadtwerke Flensburg
Batteriestraße 48
24939 Flensburg

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren.

Folgende gesetzliche Anforderungen werden wir bei der Umsetzung zur Barrierefreiheit auf unserer Website berücksichtigen:

  1. Die Europäische Norm zur Barrierefreiheit EN 301 549

  2. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 nach dem Konformitätslevel AA

  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)

  4. Verordnung über die Barrierefreiheit-Anforderungen (BFSGV) 

Durchgeführte Bemühungen, um die Barrierefreiheit auf unserer Website umzusetzen:

Die Stadtwerke Flensburg GmbH haben Barrierefreiheit im Web zu ihrem Leitbild gemacht und in einem eigenen Projekt unter anderem folgende Anstrengungen unternommen, um diese Website barriereärmer zu gestalten:

  • Die Bilder sind im Sinne der Barrierefreiheit beschrieben, Alternativtexte sind hinterlegt.
  • Metadaten für die gesamte Website wurden hinterlegt.
  • Eine logische Überschriftenstruktur wurde angelegt.
  • Das responsive Design ist umgesetzt.
  • Ein selbst durchgeführtes Audit zur Barrierefreiheit wurde als Grundlage der daraus abzuleitenden Anpassungen umgesetzt.
  • Die Navigation ist mit der Tastatur möglich.
  • ARIA-Labels wurden hinterlegt.
  • sowie weitere Anforderungen nach WCAG 2.2 und dem Konformitätslevel AA

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden von uns zeitnah bearbeitet:

  • Kontraste im Sinne der Barrierefreiheit im Kalendermodul
  • Das Carousel auf der Startseite im Header
  • Das Kalendermodul im Allgemeinen
  • Kennzeichnung von Fremdwörtern und Begriffen aus anderen Sprachen
  • PDF zum Programm Sommer Hygge

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 29.04.2026 erstellt und am 10.06. letztmalig aktualisiert. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte mittels einer Selbstüberprüfung. Die Stadtwerke Flensburg arbeiten intensiv daran, die Zugänglichkeit ihrer Website und Anwendungen weiter zu verbessern.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich in Zukunft an die Marktüberwachungsstelle wenden. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nimmt mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitssicherungsgesetzes (BFSG) ihre Arbeit auf.

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
Zur Website MLBF

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Ziel ist es, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter dieser Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1612
E-Mail senden: bbit@landtag.ltsh.de